Akademische Selbstverwaltung
Die Grundlage der Gremien der Akademischen Selbstverwaltung bildet das, vom Landtag verabschiedete, Hochschulgesetz. Die Professor:innen besitzen dabei in sämtlichen Gremien die absolute Mehrheit, in fast allen Gremien sind aber auch studentische Vertreter:innen. Die Gremien sind: Fachbereichsrat (FBR), Senat und Hochschulrat.
Fachausschuss für Studium und Lehre (FASL)
Für jedes Studienfach gibt es einen eigenen FASL.
Der Fachausschuss für Studium und Lehre befasst sich mit dem Studiengang, der Prüfungsordnung und Änderungen dieser. Das Gremium besteht aus einer Mehrzahl an Professoren und einigen studentischen Vertretika. Diese haben dabei gleichgewichtiges Stimmrecht und können somit an allen Entscheidungen zum Studiengang beteiligen und die studentische Sicht einbringen.
Fachbereichsrat (FBR)
Der Fachbereichsrat ist das höchste beschlussfassende Gremium des Fachbereichs. Sämtliche Entscheidungen, die den Fachbereich intern betreffen werden hier getroffen. Beispiele für solche Entscheidungen sind z.B. das Verabschieden von Prüfungsordungen, Vorschläge für Berufungen von Professor:innen und weitere Fragen über Lehre und Forschung sowie die Finanzverwaltung des Fachbereichs. Die Studentischen Vertretika im FBR werden von den Studierenden des Fachbereichs gewählt.
Haushalts- und Strukturkommissionen
Die Haushalts- und Strukturkommissionen sind für die Verteilung der finanziellen Haushalts- und Strukturmittel innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche (im Regelfall dem entsprechenden Fachbereich) tätig.
Hochschulrat
Der Hochschulrat berät und unterstützt die Universität in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung sowie ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Dazu verfügt dieser über weitreichende Kompetenzen: Er beteiligt sich an den Vorschlägen für die Mitglieder des Präsidiums. Auch bedürfen viele grundlegende Entscheidungen des Senats, z.B. über die Grundordnung, die Errichtung, Änderung oder Aufhebung wissenschaftlicher Einrichtungen, seiner Zustimmung.
Kommission zur Vergabe von Förderstipendien des Deutschlandstipendiums
Die Kommission entscheidet die Vergabe des Deutschlandstipendiums. In dieser Kommission sitzt in unserem Fall pro Fachschaft des Fachbereichs 08 ein studentisches Vertretikon. Die Mitglieder selbst dürfen NICHT selbst das Stipendium erhalten.
Prüfungsausschüsse
Pro Studiengang gibt es in der Regel einen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss befasst sich mit Prüfungsangelegenheiten individueller Studierender. Er setzt sich aus Professor:innen und je einem studentischen Vertretikon zusammen.
Senat
Der Senat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Universität. Er wählt den:die Präsident:in der Universität und seine:ihre beiden Vizepräsident:innen. Außerdem verwaltet der Senat die der Uni zugewiesenen Gelder und Stellen, stimmt über Berufungsvorschläge ab und behandelt alle Angelegenheiten, die die Uni als Ganzes betreffen.