Hochschulpolitik & Selbstverwaltung
Gemäß Art 5 III GG ist die Freiheit von Forschung und Lehre ein Grundrecht. Aus diesem ergeben sich Selbstbestimmung und Selbstverwaltung der Hochschulen. Darüber hinaus setzt die Landesregierung mit dem Landeshochschulgesetz, Geld- und Personalzuweisungen einen Rahmen für die akademische Selbstverwaltung. Auf dieser Grundlage gibt sich die Universität eine Grundordnung, die die Gestaltung und Zusammensetzung ihrer Gremienlandschaft regelt.